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Allgemeine Geschäftsbedingungen für Reisevermittlung
AGB´s als PDF AGB´s Reiseveranstaltung
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Die Firma Islands and More, Gudrun Schlehhuber-Sasse Reisevermittlungen und - veranstaltungen vermittelt touristische Einzelleistungen (z.B. Flugpassagen, Mietwagen oder Hotels) oder fremdveranstaltete oder gebundene Reisen, ebenso veranstaltet GSS selbst Reisen.

Allgemeine Geschäfts- & Reisebedingungen bei Vertragsschluss ab 1.7.2018 (alle Paragrafenangaben beziehen sich insbesondere auf §§ 651 a ff. BGB der mit dem 1.7.2018 in Kraft tretenden Gesetzesfassung)

 Allgemein Wichtiges vorab:

Ein Widerrufsrecht nach §§ 312 ff. BGB besteht für Reiseverträge/touristische Verträge

nur dann, wenn diese Verträge außerhalb von Geschäftsräumen (z. B. beim Kunden zu Hause) geschlossen worden sind, auch in diesem Fall nur, wenn die entsprechenden

mündlichen Verhandlungen nicht auf vorhergehender (Ein-)Bestellung durch den Kunden als Verbraucher geführt wurden. Ansonsten gelten die gesetzlichen Rücktritts-

und Kündigungsregelungen.

Die Angaben zum außergerichtlichen Streitbeilegungsverfahren finden Sie in Ziffer 15.2. dieser Bedingungen.

Daten werden ausschließlich zur Vertragsanbahnung, Reisevorbereitung, Reisedurchführung, Vertragsabwicklung und Kundenbetreuung erfasst und verwendet . Die Daten werden für die Dauer unserer Geschäftsbeziehung, mindestens jedoch bis zum Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten gespeichert. Wir geben Ihre Daten nicht an Dritte weiter und schicken ihnen keine Werbung. Nach der seit 25. Mai 2018 in Kraft getretenen Datenschutzgrundverordnung DSGVO bestehen Rechte auf kostenfreie Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung sowie Datenübertragbarkeit nach Art. 15 bis Art. 20. Zur Ausübung ihrer Rechte wenden Sie sich bitte an die am Ende der Reisebedingungen angegebenen Kontaktdaten, dort ist auch der Verantwortliche gemäß DSGVO angegeben. Ferner besteht ein Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde nach Art. 77. Weitere Informationen nach der Datenschutzgrundverordnung finden Sie auf unserer Homepage unter “ Datenschutz“.

1. Buchung und Vertragsschluss, besondere Vereinbarungen

1.1. Die Firma Islands and More Gudrun Schlehhuber-Sasse Reisevermittlungen und Veranstaltungen (im Folgenden als “GSS“ oder “wir“) bezeichnet) i st überwiegend als spezialisierter Vermittler von touristischen Einzelleistungen tätig, auf die das neue Reisevertragsrecht keine Anwendung findet. Gelegentlich treten wir jedoch auch als Reiseveranstalter auf oder vermitteln mehrere Einzelleistungen, was ebenfalls unter spezielle Regelungen der §§ 651 a ff BGB fallen kann. Durch das sehr komplexe neue Recht müssen wir diese Sonderfälle ausführlich ansprechen, während im Bereich der Vermittlung touristische Einzelleistungen nur Weniges in diesen AGB geregelt wird und es im Übrigen bei den gesetzlichen Regelungen bleibt.

 

1.2 Ein Vertragsschluss kommt nach der gesetzlichen Regelung erst in dem Zeitpunkt zustande, in dem völlig deckungsgleichen Willenserklärungen der Vertragsparteien (Angebot und Annahme dieses Angebots) vorliegen, wobei die Annahme rechtzeitig erfolgt sein muss. Bloße Interessensbekundungen beider Seiten stellen noch kein Angebot dar, sondern sind lediglich Aufforderungen zur Abgabe von Angeboten. Ein Angebot kann befristet werden, ansonsten kann es nur innerhalb des üblichen Zeitraums, der hier ohne Hinzutreten besonderer Umstände bei 14 Tagen liegt, angenommen werden. Eine verspätete Annahme stellt ein neues Angebot dar, sodass die Rollen bei der Abgabe der Vertragserklärungen wechseln können. Geht das Angebot vom Kunden aus, so ist dieser bis zur Annahme durch GSS, jedoch längstens 14 Tage ab Zugang der Anmeldung bei dieser gebunden.

1.3. Vermittelt GSS ausdrücklich in fremdem Namen Pauschalreisen oder einzelne Leistungen/Leistungsarten von Fremdanbietern, wie z.B. Hotelübernachtungen, Privatquartiere, Flüge, so richten sich Zustandekommen und Inhalt des Vertrages nach den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen und den jeweiligen Bedingungen des Vertragspartners des Reisenden, soweit diese einbezogen wurden. Als Vermittler fremder Leistungen schuldet GSS nur die ordnungsgemäße Vermittlung, soweit einschlägig unter Einschluss von Informationspflichten nach §§ 651 v oder w BGB, und haftet (vorbehaltlich der Regelungen der §§ 651 x, 651 v Abs. 3, 651 w Abs. 4 BGB) nicht für die Leistungserbringung im vermittelten Vertrag selbst.

1.3. Ändernde oder ergänzende Abreden zu von GSS geschuldeten Leistungen oder diesen Reisebedingungen bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung mit GSS, die aus Beweisgründen in Textform getroffen werden sollte. In die Vertragsabwicklung eingeschaltete Leistungsträger sind nicht bevollmächtigt, abweichende oder ergänzende Vereinbarungen zu treffen.

 

2. Ausführendes Luftfahrtunternehmen

Die EU-Verordnung Nummer 2111 vom 14.12.2005 verpflichtet Reiseveranstalter, Reisevermittler und Vermittler von Beförderungsverträgen, Reisende vor der entsprechenden Flugbeförderung über die Identität jeder ausführenden Fluggesellschaft zu unterrichten, sobald diese feststeht. Soweit dies bei Buchung noch nicht der Fall ist, muss zunächst die wahrscheinlich ausführende Fluggesellschaft angegeben werden. Bei Wechsel der ausführenden Fluggesellschaft nach erfolgter Buchung ist der Kunde unverzüglich zu unterrichten.

 

3. Sicherungsschein/Anzahlung/Zahlung

3.1. Bei Buchung einer von GSS veranstalteten Pauschalreise werden Ihre Zahlungen auf den Reisepreis abgesichert durch den Sicherungsschein (vgl. § 651 r BGB bzw. das bei Pauschalreisen vorgeschriebene, bei Buchung übergebene Formblatt zur Unterrichtung des Reisenden), den GSS Ihnen mit der Buchungsbestätigung übermittelt. Vor Reiseende werden alle Zahlungen auf den Reisepreis, auch die Anzahlung, nicht fällig, soweit ein Sicherungsschein nicht vorliegt. (Bei Vermittlung von Einzelleistungen ist ein Sicherungsschein im Regelfall nicht erforderlich, bei Vermittlung mehrerer verschiedenartiger Fremdleistungen kann ein spezieller Sicherungsschein erforderlich sein).

3.2. Mit Zugang des Sicherungsscheines (soweit erforderlich) ist eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Reisepreises fällig, soweit nicht anders vereinbart. Der restliche Reisepreis ist dann drei Wochen vor vertraglich vereinbartem Reisebeginn fällig.

3.3. Prämien für vermittelte Versicherungen, Bearbeitungs- und Umbuchungsgebühren sind jeweils sofort fällig.

4. Leistungsänderungen

Wir werden nach Treu und Glauben, das uns Mögliche tun, um eine von uns veranstaltete Reise so wie vertraglich vereinbart durchzuführen. Teilweise sind Änderungen und Abweichungen einzelner Reiseleistungen nach Vertragsschluss objektiv unvermeidbar und nicht immer können wir Sie noch vor Reiseantritt informieren. Wir versuchen stets, Abweichungen möglichst gering zu halten, sodass der Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigt wird. Ihre eventuellen Gewährleistungsansprüche bleiben von den vorstehenden Ausführungen unberührt.

5. Preisänderungen bei von uns veranstalteten Pauschalreisen

 5.1. Wir sind berechtigt, den bestätigten Reisepreis zu erhöhen, soweit die begehrte Erhöhung sich unmittelbar aus einer nach Vertragsschluss erfolgte

  • Änderung des Preises für die Beförderung von Personen aufgrund höherer Kosten für Treibstoff oder andere Energieträger
  • oder einer Änderung der Steuern und sonstigen Abgaben für vereinbarte Reiseleistungen (z. B. Hafen- oder Flughafengebühren; Sicherheitsgebühren im Zusammenhang mit der Beförderung; Einreise-, Aufenthalts- und öffentlich-rechtliche Eintrittsgebühren)

Sie können eine Senkung des Reisepreises und Berechnung des neuen Reisepreises analog der folgenden Ziffer 5.2. verlangen, soweit eine begehrte Senkung sich unmittelbar aus einer nach Vertragsschluss erfolgten Änderung der oben bezeichneten Positionen ergibt und dies zu niedrigeren Kosten für uns führt. Soweit uns dadurch Verwaltungskosten entstehen, können wir diese in tatsächlich entstandener Höhe vom errechneten Ermäßigung-bzw. Erstattungsbetrag abziehen, sie sind Ihnen auf Verlangen nachzuweisen.

 

5.2. Der Reisepreis darf maximal um den Betrag erhöht werden, der der Summe aller nach Vertragsschluss eingetretenen betragsmäßigen Erhöhungen der in Ziffer 5.1. genannten Preisbestandteile der gebuchten Reise entspricht. Soweit einschlägige Kostenerhöhungen eine Reisegruppe als Einheit betreffen, werden sie zunächst auf die einzelnen Reisenden aufgeteilt. Je nachdem, welche Berechnung für den Kunden günstiger ist, wird dabei die ursprünglich kalkulierte Teilnehmerzahl oder die konkret erwartete Teilnehmerzahl zugrunde gelegt. Wir sind verpflichtet, auf Anforderung Gründe und Umfang der Preiserhöhung zu belegen.

5.3. Wir müssen Sie über eine etwaige Preiserhöhung und ihre Gründe auf einem dauerhaften Datenträger (zum Beispiel Brief, E-Mail, Fax) spätestens am 20. Tag vor Reisebeginn klar und verständlich unterrichten und dabei die Berechnung mitteilen.

5.4. Bis zu 8 % wird die Preiserhöhung einseitig wirksam. Würde sich der Reisepreis um mehr als 8 % erhöhen, so können wir Sie (ebenfalls spätestens am 20. Tag vor Reisebeginn) auffordern, innerhalb angemessener Frist die Preiserhöhung (Angebot) anzunehmen oder vom Vertrag zurückzutreten. Nach ausdrücklicher Annahme oder fristlosem Verstreichen einer solchen Frist gilt das Angebot als angenommen. Wählen Sie stattdessen den Rücktritt, so erhalten Sie den Reisepreis zurück. Ansprüche auf Schadenersatz und Ersatz vergeblicher Aufwendungen bleiben unberührt (§ 651 i Abs. 3 Nr.7 BGB).

6. Rücktritt durch den Kunden/Ersatzteilnehmer bei einer Pauschalreise

6.1Treten am Bestimmungsort einer von uns veranstalteten Pauschalreise oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auf, die die Durchführung der Reise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen, dann können Sie vor Reisebeginn kostenlos vom Vertrag zurücktreten. Unvermeidbare und außergewöhnliche Umstände liegen vor, wenn sie nicht der Kontrolle der Vertragspartei unterliegen, die sich darauf beruft und ihre Folgen sich auch durch alle zumutbaren Vorkehrungen nicht hätten vermeiden lassen (§ 651 h Abs. 3 BGB). Ein kostenfreies Rücktrittsrecht besteht auch im Fall der Ziffer 5.4, Satz 1 oder bei einer erheblichen Änderung eines wesentlichen Bestandteils der Reise.

6.2. Abgesehen von den in Ziffer 6.1. geregelten Fällen können Sie vor Reisebeginn jederzeit zurücktreten. Wir haben dann jedoch den gesetzlich geregelten Anspruch auf angemessene Entschädigung (§ 651 h Abs. 1 und Absatz 2, Satz 2 BGB), die Höhe der geforderten Entschädigung müssen wir auf Ihr Verlangen hin begründen. Da je nach gebuchten Leistungen der Reise im Einzelfall hohe Entschädigungsbeträge entstehen können, weisen wir in diesem Zusammenhang auf Ziffer 11 dieser Bedingungen hin.

6.3. In allen Fällen des Rücktritts verlieren wir den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis und müssen darauf bereits bezahlte Beträge unverzüglich zurückerstatten.

6.4. Innerhalb einer angemessenen Frist vor Reisebeginn (eine Erklärung, die uns spätestens sieben Tage davor zugeht, ist stets rechtzeitig) können Sie unter Verwendung eines dauerhaften Datenträgers (z. B. Brief, E-Mail, Fax) verlangen, dass ein von Ihnen benannter Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Wir können dem Eintritt widersprechen, wenn der Dritte den vertraglichen Reiseerfordernissen nicht genügt. Bei erfolgtem Eintritt haften ursprünglicher und neuer Reiseteilnehmer gemeinsam als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt entstehenden Mehrkosten. Dem ursprünglichen Reiseteilnehmer ist ein Nachweis darüber zu erteilen, in welcher Höhe durch den Eintritt des Dritten Mehrkosten entstanden sind. Mehrkosten dürfen nur in angemessenem Umfang gefordert werden und müssen GSS als Veranstalter tatsächlich entstanden sein.

7. Umbuchung

Wünschen Sie nach Zustandekommen des Reisevertrages Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Orts des Reiseantritts, der Unterkunft, der Beförderungsart etc., so ist dies grundsätzlich nur durch den Rücktritt vom Reisevertrag (Storno) zu den in Ziffer 6. genannten Bedingungen und nachfolgendem Neuabschluss eines Vertrages möglich. Vertragsänderungen können wir nur in Ausnahmefällen vornehmen.

8. Einseitige Vertragsbeendigung durch GSS als Reiseveranstalter

 8.1. Sind wir aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände (vgl. Ziffer 6.1.) an der Erfüllung des Vertrages gehindert, so können wir unverzüglich nach Kenntnis des Rücktrittsgrundes vor Reisebeginn unseren Rücktritt erklären.

8.2. Im vorgenannten Fall verlieren wir den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis und erstatten bereits gezahlte Beträge unverzüglich zurück.

9. Obliegenheiten und Rechte des Reisenden bei mangelhafter Pauschalreise

9.1. Ein Reisemangel ist unverzüglich anzuzeigen (siehe auch 9.5.). Abhilfeverlangen und Mängelanzeige sind bei unseren Reisen vom Reiseteilnehmer an unsere örtliche Vertretung/Reiseleitung zu richten (Name und Anschrift finden sich in den Reiseunterlagen). Soweit möglich und zumutbar sind sie an uns direkt (Anschrift am Ende der Bedingungen) zu richten.

9.2. Wird die Reise nicht vertragsgerecht erbracht, so können Sie von uns Abhilfe verlangen. Wir können die Abhilfe verweigern, wenn sie unmöglich ist oder unter Berücksichtigung von Ausmaß des Mangels und Wert der betroffenen Reiseleistung mit unverhältnismäßigem Aufwand verbunden ist.

 

9.3. Leisten wir nicht innerhalb einer von Ihnen bestimmten angemessenen Frist die gebotene Abhilfe, ohne hierzu nach Ziffer 9.2. berechtigt zu sein, so können Sie selbst Abhilfe schaffen und Ersatz erforderlicher Aufwendungen verlangen. Die Fristsetzung ist unnötig, wenn wir Abhilfe verweigern oder sofortige Abhilfe notwendig ist.

9.4. Sind wir zwar nach Ziffer 9.2. berechtigt, die Abhilfe zu verweigern, betrifft der Reisemangel jedoch einen erheblichen Teil der Reiseleistungen, so müssen wir angemessene Ersatzleistungen gewähren. Wenn durch unsere Leistungen keine gleichwertige Beschaffenheit der Reise erzielt wird, müssen wir eine angemessene Herabsetzung des Reisepreises (Minderung) nach Ziffer 9.5. gewähren. Sind die Ersatzleistungen den ursprünglich geschuldeten dabei nicht vergleichbar oder ist die angebotene Minderung nicht angemessen, können Sie die Ersatzleistung ablehnen. In diesem Fall oder wenn wir außerstande sind, Ersatzleistungen anzubieten, richten sich die weiteren Rechtsfolgen auch ohne Kündigungsausspruch (Ziffer 9.6.) nach § 651 l Abs. 2 und 3 BGB.

9.5. Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Reiseleistung können Sie, soweit nicht die Abhilfe durch eine schuldhafte Unterlassung oder Verzögerung der Mängelanzeige vereitelt wurde, einen Anspruch auf Herabsetzung des Reisepreises (Minderung) geltend machen. Beschränkungen der Rechtsfolgen eines Mangels in Fällen unvermeidbarer außergewöhnlicher Umstände ergeben sich aus § § 651 k Abs. 4 u.5.

9.6. Wird infolge eines Mangels die Reise erheblich beeinträchtigt, können Sie den Reisevertrag kündigen. Zuvor müssen Sie uns eine angemessene Frist zur Abhilfe setzen. Die Fristsetzung ist unnötig, wenn Abhilfe von uns verweigert wird oder die sofortige Abhilfe notwendig ist.

Wurde berechtigt gekündigt, so sind wir verpflichtet, die infolge der Aufhebung des Vertrages notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag Ihre Beförderung umfasste, unverzüglich für Ihre Rückbeförderung zu sorgen; das hierfür eingesetzte Beförderungsmittel muss dem im Vertrag vereinbarten gleichwertig sein. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung fallen uns zur Last. Hinsichtlich bereits erbrachter und nach Kündigung noch notwendig erbrachter Reiseleistungen behalten wir den Anspruch auf den (anteiligen) Reisepreis, Ansprüche auf Minderung, Schadenersatz und Ersatz vergeblicher Aufwendungen bleiben jedoch unberührt (zu Beschränkungen der Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche siehe Ziffer 12.5 Satz zwei). Hinsichtlich der nicht mehr zu erbringenden Reiseleistungen entfällt unser Anspruch auf den darauf entfallenden vereinbarten Reisepreis; insoweit bereits geleistete Zahlungen sind zu erstatten.

10. Rechte und Pflichten von Reiseleitung/örtlicher Vertretung bei eigenveranstalteten Pauschalreisen

Unsere jeweilige Reiseleitung oder örtliche Vertretung (Name und Anschrift finden Sie in den vor Reiseantritt übermittelten Reiseunterlagen) ist während der Reise beauftragt, Mängelanzeigen und Abhilfeverlangen entgegenzunehmen und für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich oder erforderlich ist. Sie erbringt ferner die von uns nach § 651 q BGB geschuldeten angemessenen Beistandsleistungen, wenn Sie sich während der Reise in Schwierigkeiten befinden, Sie ist nicht befugt oder bevollmächtigt, Ansprüche auf Minderung oder Schadensersatz mit Wirkung gegen uns anzuerkennen oder derartige Anspruch Stellungen entgegenzunehmen.

11. Versicherungen

Wir empfehlen Ihnen insbesondere den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung und einer Versicherung zur Deckung der Kosten einer Unterstützung und erforderliche Rückführung bei Unfall, Krankheit oder Tod und vermitteln Ihnen gerne entsprechende Angebote.

12. Haftungsbeschränkung bei Vermittlung fremder Leistungen

Soweit zwischen uns kein Reisevertrag besteht und wir Ihnen fremde Leistungen nur vermitteln, gilt folgendes:

unsere Haftung für fehlerhafte Vermittlung wird auf den dreifachen Preis der vermittelten Leistung beschränkt, soweit weder ein Körperschaden vorliegt noch der Schaden grob fahrlässig oder fahrlässig von uns herbeigeführt wurde, es sei denn, dass ein Fall des § 651 w oder x Abs. 4 BGB vorliegt.

13. Haftungsbeschränkungen für GSS als Reiseveranstalter

13.1. Unsere Haftung gegenüber Ihnen als Reiseteilnehmer auf Schadenersatz für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit der Schaden nicht schuldhaft herbeigeführt wurde.

13.2. Unsere Haftung Ihnen gegenüber auf Schadenersatz wegen unerlaubter Handlung wird, soweit sie nicht Körperschäden betrifft oder auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht, auf den dreifachen Reisepreis des betroffenen Reisenden beschränkt. Bis 4100 € pro Teilnehmer haften wir jedoch unbeschränkt.

14. Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen

14.1. Die Information über solche Bestimmungen durch uns bei Buchung bezieht sich auf den Stand zu diesem Zeitpunkt. Soweit keine besonderen Angaben gemacht wurden, gehen wir davon aus, dass Sie die Staatsbürgerschaft des Wohnsitzlandes haben, bei anderen Staatsbürgerschaft oder sonstigen Besonderheiten (z. B. doppelte Staatsbürgerschaft bitten wir um Mitteilung.

14.2. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass jederzeit die Möglichkeit einer nachträglichen Änderung dieser Bestimmungen besteht. Wir werden uns im Rahmen ihrer Möglichkeiten bemühen, Sie von etwaigen Änderungen so rechtzeitig wie möglich zu unterrichten. Wir legen Ihnen jedoch nahe, selbst die Nachrichtenmedien zu verfolgen, um sich frühzeitig auf eventuelle Änderungen einstellen zu können.

14.3. Sie sollten sich als Reiseteilnehmer über Infektions- und Impfschutz sowie andere Prophylaxe Maßnahmen rechtzeitig informieren; ggf. sollte ärztlicher Rat zu Thrombose- und anderen Gesundheitsrisiken eingeholt werden. Allgemeine Informationen erteilen die Gesundheitsämter, reisemedizinisch erfahrene Ärzte, reisemedizinische Informationsdienste oder die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung.

15. Verjährung, außergerichtliche Streitbeilegung

15.1. Ihre in § 651 i Abs. 3 BGB bezeichneten Ansprüche bei Buchung einer Pauschalreise verjähren in zwei Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. (Ansprüche aus Vermittlung verjähren, abgesehen von den in § 651 a ff. geregelten Ausnahmen, gesetzlich in drei Jahren, beginnend mit dem Ende des Kalenderjahres, in dem die Vermittlung erfolgte.)

15.2. Wir sind zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht verpflichtet. Grundsätzlich ziehen wir die direkte Korrespondenz/Kommunikation mit Ihnen vor und behalten uns deshalb unsere Entscheidung für den Einzelfall vor. Nach den gesetzlichen Vorschriften ist unabhängig davon der Link auf die Plattform der EU-Kommission zur Streitbeilegung anzugeben: http://webgate.ec.europa.eu/odr/

16. Sonstiges

Es gelten ergänzend die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere die reis evertraglichen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches, §§ 651a ff BGB (soweit GSS als Reis everanstalter oder Reisevermittler im Sinn dieser Vorschriften tätig wird und deutsches Recht anwendbar ist).

 

Gudrun Schlehhuber-Sasse

www.islands-and-more.de

www.cubacar.info

www.cuba-casas.de

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Tel +49 – (0)89 – 31 28 69 47, Fax +49 – (0)89 – 31 28 79 19

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Stand 01. Juli 2018

 

 

 

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